Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie
- ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
- eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:
- Flugzeug
- Hubschrauber
Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:
- für Flugbesatzungen:
- Grundschulung
- Kommandantenschulung
- Betreiber-Umschulung
- Unterschiedsschulung
- Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
- Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
- Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
- Evidenzbasierte Ausbildung
- Initial Crew Resource Management (CRM)
- betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
- sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
- für Kabinenbesatzung:
- Grundschulung
- Betreiberumschulung
- Unterschiedsschulung
- Einweisungsschulung
- wiederkehrende Schulungen
- Auffrischungsschulung
- Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
- Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
- sonstige Schulung
Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:
- Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung
Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie
- synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
- alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
- Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
- Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
- Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.
Teaser
Wenn Sie Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen einführen oder ändern oder Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
Verfahrensablauf
Sie können die Genehmigung online, per E-Mail sowie per Post und Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per E-Mail:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Speichern Sie den Antrag ab und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag .
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
- Die Antragstellung
- im Bereich Flugbesatzungen ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
- im Bereich Kabinenbesatzungen und Flugbegleiterbescheinigungen ist nur durch CAT-Betreiber oder eine Cabin Crew Organisation (CCTO) möglich.
- im Bereich Alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm (ATQP) ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
- Als CAT-Betreiber müssen Sie ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorlegen oder beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:
- Schulungshandbuch OM-D
- Schulungsprogramme
Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:
- Schulungshandbuch OM-D
- Schulungsprogramme
- Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)
Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:
- Schulungshandbuch OM-D
- Schulungsprogramme
Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:
- Schulungshandbuch OM-D
- Schulungsprogramme
- Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)
Genehmigung ein alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) einzuführen:
- Liste der Ausbildenden und Prüfenden
- Implementierungsplanung
- Abschnitt aus dem OM-D
Genehmigung einen alternativen Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) zu erweitern:
- Hilfreiche Unterlagen zur Erweiterung
Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte im Rahmen der Genehmigung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen für Flugbesatzungen:
- Qualifikation nach EU-Standards ATO-Certificate der Ausbildungseinrichtung, falls eine Europäische Luftfahrtbehörde den Simulator-Betreiber entsprechend qualifiziert hat FSTD Qualification-Certificate (nach EASA CS-FSTD) des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report, falls eine andere Europäische Luftfahrtbehörde jedoch noch nicht das LBA das Flugübungsgerät entsprechend qualifiziert hat
- Qualifikation nach anderen Standards
- ATO Certificate der Ausbildungseinrichtung
- FSTD Qualification-Certificate des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report
allgemein:
- weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: EUR 100,00 - 2.000
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Erstgenehmigung
Bearbeitungsdauer: 1 Woche - 12 Monate
Änderungen
Bearbeitungsdauer: 1 Woche - 12 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Referat B2
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stellen
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
38001 Braunschweig Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-3299 (für Erteilung Leitungspersonal)
Telefax: +49 531 2355-3298 (für Erteilung Leitungspersonal)
Telefax: +49 531 2355-9099 (für Flugbegleiterbescheinigungen)
E-Mail: RefB2@lba.de
E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de
Webseite: Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
Öffnungszeiten und Telefonzeiten:
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr