Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen
Volltext
Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:
- Basiskurs
- Aufbaukurs Tank
- Aufbaukurs Klasse 1
- Aufbaukurs Klasse 7
- Auffrischungsschulungen
Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie einen ADR-Schein besitzen.
Verfahrensablauf
- Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
-
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
-
Erstschulung
- Basiskurs: 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
- Auffrischungsschulung: 30 Minuten
-
Erstschulung
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
- Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Fristen
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
- Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
- Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
- Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
Webseite:
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail:
infothek@kiel.ihk.de
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
Webseite:
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail:
infothek@kiel.ihk.de
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr