Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Volltext

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde

Großflecken 59
24534 Neumünster

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