Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Leistungsbeschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Teaser
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
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- Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben
Telefon: +49 4321 942-2440