Geburtsurkunde beantragen

Volltext

Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:

  • Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
  • Vornamen und Familiennamen und
  • Geschlecht:
    • kann auf Wunsch entfallen
  • Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde für sich, Ihr Kind oder ein nahestehendes Familienmitglied? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Gebühren

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Ansprechpunkt

Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

Fristen

Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:

  • für sich selbst
  • als Ehepartnerin oder Ehepartner
  • als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • als Vorfahren und Nachfahren, wie etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel
  • als Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

  • ein Schreiben des Nachlassgerichts,
  • ein gerichtliches Urteil oder
  • einen vollstreckbaren Titel.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden, wenn bei der Beurkundung der Geburt kein Identitätsnachweis zu einem Elternteil vorlag. In diesem Fall erhalten Sie nur einen beglaubigten Registerausdruck.

Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Die Bearbeitungszeit bei Neugeburten kann je nach Einzelfall bis zu 3 Monaten dauern.  Bei Urkundenbestellungen beträgt die Bearbeitungszeit etwa 1 bis 2 Monate.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2448 (Eheschließungen A bis E Geburten und Sterbefälle A bis E Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484 (Eheschließungen F bis J Geburten und Sterbefälle F bis J Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478 (Eheschließungen K bis Q Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348 (Eheschließung R bis Z Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083

Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: standesamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:


Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;


Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;


Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr



Telefonische Erreichbarkeit:


Montag und Dienstag von 08:00 bis 15:00 Uhr


Donnerstag von 08:00 bis 17:30 Uhr


Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Geburten A - E

    Telefon: +49 4321 942-2448

  • Geburten F - J

    Telefon: +49 4321 942-2484

  • Geburten K - M

    Telefon: +49 4321 942-3130

  • Geburten N - R, Sch

    Telefon: +49 4321 942-2478

  • Geburten S - Z

    Telefon: +49 4321 942-2348

  • Urkunden, Kasse

    Telefon: +49 4321 942-2468