Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Volltext
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Kurzfassung
- Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
- jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt gemeldet werden
- das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren wurde, muss die Geburt melden
- zuständig: das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Standesamt
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2448
(Eheschließungen A bis E
Geburten und Sterbefälle A bis E
Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484
(Eheschließungen F bis J
Geburten und Sterbefälle F bis J
Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478
(Eheschließungen K bis Q
Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch
Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348
(Eheschließung R bis Z
Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite:
Standesamt Neumünster
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
standesamt@neumuenster.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 09:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner:- Geburten A - E
Telefon: +49 4321 942-2448
- Geburten F - J
Telefon: +49 4321 942-2484
- Geburten K - M
Telefon: +49 4321 942-3130
- Geburten N - R, Sch
Telefon: +49 4321 942-2478
- Geburten S - Z
Telefon: +49 4321 942-2348