Frühförderung für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen
Volltext
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Ansprechpunkt
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2800
Telefon: +49 4321 942-2828
(MFA)
Webseite:
Fachdienst Gesundheit
E-Mail:
fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Frühförderung
Telefon: +49 4321 942-2841 (Sekretariat)
Telefon: +49 4321 942-2840 (Heilpädagogin)
Telefon: +49 4321 942-2839 (Heilpädagogin)
Telefon: +49 4321 942-2887 (Heilpädagogin)
Telefon: +49 4321 942-2879 (Heilpädagogin)