Frühförderung für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen

Volltext

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

Ansprechpunkt

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2800
Telefon: +49 4321 942-2828 (MFA)

Webseite: Fachdienst Gesundheit
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr


Montag:                   14:00 bis 16:00 Uhr


Dienstag:                14:00 bis 16:00 Uhr


Donnerstag:            14:00 bis 16:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
  • Frühförderung

    Telefon: +49 4321 942-2841 (Sekretariat)
    Telefon: +49 4321 942-2840 (Heilpädagogin)
    Telefon: +49 4321 942-2839 (Heilpädagogin)
    Telefon: +49 4321 942-2887 (Heilpädagogin)
    Telefon: +49 4321 942-2879 (Heilpädagogin)