Fernwärmepreise als Wärmenetzbetrieb für Fernwärme melden

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.

Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:

  • 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
  • 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
  • 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
  • 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh

Teaser

Wenn Sie ein Wärmenetz betreiben oder Wärme über ein Wärmenetz an Dritte liefern, müssen Sie Ihre Preisdaten melden.

Verfahrensablauf

  • Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
  • Sie suchen oder ergänzen das jeweilige Netz und tragen die Preise zu den Verbrauchsfällen ein.
  • Anschließend speichern Sie Ihre Angaben.
  • Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (LKartB E)

Voraussetzungen

Es werden mindestens zehn Anschlüsse beliefert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Preisdaten sind erstmals am 01. Oktober 2025 zu melden. Bei einer Änderung der gemeldeten Preisdaten ist die Änderung spätestens an demjenigen Tag mitzuteilen, an dem die Änderung wirksam wird.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landeskartellbehörde für Energie

Mercatorstraße 7
24106 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239

E-Mail: kartellbehoerde-energie@mekun.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr