Fernwärmepreise als Wärmenetzbetrieb für Fernwärme melden
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.
Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:
- 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
- 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
- 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
- 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh
Teaser
Wenn Sie ein Wärmenetz betreiben oder Wärme über ein Wärmenetz an Dritte liefern, müssen Sie Ihre Preisdaten melden.
Verfahrensablauf
- Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
- Sie suchen oder ergänzen das jeweilige Netz und tragen die Preise zu den Verbrauchsfällen ein.
- Anschließend speichern Sie Ihre Angaben.
- Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (LKartB E)
Voraussetzungen
Es werden mindestens zehn Anschlüsse beliefert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Preisdaten sind erstmals am 01. Oktober 2025 zu melden. Bei einer Änderung der gemeldeten Preisdaten ist die Änderung spätestens an demjenigen Tag mitzuteilen, an dem die Änderung wirksam wird.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Landeskartellbehörde für Energie
Mercatorstraße 7
24106 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
E-Mail: kartellbehoerde-energie@mekun.landsh.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr