Familienferienerholung beantragen

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Ansprechpunkt

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis

Handlungsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit

Boostedter Straße 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149

Webseite: Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite: Kinder- und Jugendbeirat
Webseite: Kinder- und Jugendbüro
Webseite: Schulsozialarbeit
E-Mail: kinderundjugendarbeit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr