Familienferienerholung beantragen
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Ansprechpunkt
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Verdienstnachweis
Handlungsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit
Boostedter Straße 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149
Webseite:
Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite:
Kinder- und Jugendbeirat
Webseite:
Kinder- und Jugendbüro
Webseite:
Schulsozialarbeit
E-Mail:
kinderundjugendarbeit@neumuenster.de
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr