Familienferienerholung beantragen

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für individuelle Familienurlaube und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Ansprechpunkt

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis oder Leistungsbescheinigungen nach dem SGB II oder XII bzw. Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit

Boostedter Straße 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149

Webseite: Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite: Kinder- und Jugendbeirat
Webseite: Kinder- und Jugendbüro
Webseite: Schulsozialarbeit
E-Mail: kinderundjugendarbeit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr