Familienferienerholung beantragen
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für individuelle Familienurlaube und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Ansprechpunkt
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Verdienstnachweis oder Leistungsbescheinigungen nach dem SGB II oder XII bzw. Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit
Boostedter Straße 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149
Webseite:
Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite:
Kinder- und Jugendbeirat
Webseite:
Kinder- und Jugendbüro
Webseite:
Schulsozialarbeit
E-Mail:
kinderundjugendarbeit@neumuenster.de
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr