Fahrverbot und Führerscheinentzug

Leistungsbeschreibung

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

Teaser

Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Großflecken 68
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2513

E-Mail: bussgeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr