Fahrverbot und Führerscheinentzug
Leistungsbeschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Teaser
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Stadt Neumünster - Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Großflecken 68
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2513
E-Mail: bussgeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
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Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr