Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
Volltext
Wenn Sie als Inhaberin/Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule betreiben, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, gewährleistet ist, dass die/der Inhaber/in der Fahrschulerlaubnis oder die/der verantwortlich/e Leiterin des Ausbildungsbetriebs ihren/seinen Pflichten nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter/in zwei, nicht übersteigen.
Wer als Inhaber/in einer Fahrschule eine Zweigstelle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Gebühren
Gemäß Nr. 302.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis einschließlich der Ausfertigung einer Erlaubnisurkunde 84,40 Euro erhoben.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk die Zweigestelle errichtet werden soll.
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
- Fahrlehrerschein,
- ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare
Der Antrag kann schriftlich und formlos gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel „Zweigstelle (Ort der Zweigstelle)“ angefügt.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
(Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256
(Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777
(Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443
(Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882
(Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346
(Verkehrsbehörde)
Webseite:
Webseite der Führerscheinstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.