Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Volltext
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrererlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Gebühren
Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 2a, 3a, 5 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
(Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256
(Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777
(Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443
(Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882
(Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346
(Verkehrsbehörde)
Webseite:
Webseite der Führerscheinstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.