Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Volltext

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

Gebühren

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebühr: 7,70 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr: 3,30 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Ansprechpunkt

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
    • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
    • Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
    • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
    • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
    • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Hinweise (Besonderheiten)

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.

Kurzfassung

  • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
  • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Zum 18. Geburtstag braucht der Kartenführerschein nicht eigens beantragt zu werden. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Sobald ein Fahranfänger 18 Jahre alt ist, kann er seinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen. Es muss lediglich die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorgelegt werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2134 (Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256 (Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777 (Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443 (Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882 (Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)

Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.