Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst für eine notwendige Begleitung bei der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung beantragen
Volltext
Sie können sich von einer anderen Person begleiten lassen, wenn Sie zum Beispiel bei Arztbesuchen oder Behandlungen von anerkannten Schädigungsfolgen Unterstützung benötigen.
Entsteht Ihrer Begleitperson durch die notwendige Begleitung ein Verdienstausfall, kann dieser in angemessenem Umfang ersetzt werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Begleitperson hierfür unbezahlten Urlaub nehmen muss.
Sie haben anerkannte Schädigungsfolgen und benötigen für die Krankenbehandlung eine Begleitperson, die dadurch einen Verdienstausfall hat? Dann können Sie eine Erstattung beantragen.
Gebühren
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Voraussetzungen
- Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
- Sie benötigen wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen eine ambulante oder stationäre Behandlung.
- Sie benötigen wegen Ihres Gesundheitszustands eine Begleitperson für den Weg zur Behandlung oder während des Behandlungsaufenthalts.
- Die Begleitung ist notwendig, weil Sie den Weg nicht allein zurücklegen können oder weil ohne die Begleitung der Erfolg Ihrer Behandlung gefährdet wäre.
- Die begleitende Person ist keine berufsmäßige Begleitung und hat einen Verdienstausfall erlitten.
- Sie sind gegenüber Ihrer Begleitung zur Erstattung des entgangenen Verdienstes verpflichtet.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 14067000
(Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000
(Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253
(Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499
E-Mail:
post.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 1406-253
(Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.