Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Ansprechpunkt
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Zuständige Stellen
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716
(Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2693
Telefon: +49 4321 942-2807
Telefon: +49 4321 942-2675
Webseite:
Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail:
fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Telefon: +49 5323 9612-200
Webseite:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
E-Mail:
poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de