Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Volltext

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in das Grundwasser (mit Ausnahme der im Landeswassergesetz genannten Sachverhalte) benötigen Sie eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis.

Grundstücke, die zu Wohn- und Betriebszwecken genutzt werden, sollen grundsätzlich an die zentrale Niederschlags- oder Mischwasserkanalisation der jeweiligen Kommune angeschlossen werden, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten nicht möglich und wasserwirtschaftlich nicht sinnvoll ist kann die Gemeinde in der Abwassersatzung die Pflicht zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers auf die Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer oder die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks übertragen.

Die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung zentral oder dezentral zu erfolgen hat, trifft alleine die jeweilige Gemeinde.
 

Die Kreise als untere Wasserbehörden sind zuständig für die Aufsicht der Gewässer und deren Schutz. Die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bedarf in der Regel einer sogenannten Einleitungserlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Wer das anfallende Niederschlagswasser seines Grundstücks in ein Gewässer einleiten oder versickern möchte benötigt in der Regel eine Einleiterlaubnis.

Ansprechpunkt

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Niederschlagswasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt/erfolgen soll
  • Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Erteilung der Einleiterlaubnis

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „ Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein “ .

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Zuständige Stellen

Adresse:
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2693
Telefon: +49 4321 942-2807
Telefon: +49 4321 942-2675

Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
  • Gewerbl. Schmutzwassereinleitungen

    Telefon: +49 4321 942-2610