Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Es fallen keine Übernachtungs- und Bettensteuern an.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
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Zuständige Stellen
Adresse:
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
Webseite:
Webseite
E-Mail:
stadt@neumuenster.de