Ergänzungspflegschaft bestellen
Volltext
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin oder ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind.
Ansprechpunkt
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 940-0
Telefax: +49 4321 940-299
Webseite:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGNeumuenster
E-Mail:
verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744
(ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721
(Unterhaltsvorschuss)
Webseite:
Familien- und Jugendhilfe
Webseite:
Beistandschaften
Webseite:
Unterhaltsvorschuss
Webseite:
(Amts-)Vormundschaften
E-Mail:
asd@neumuenster.de
E-Mail:
unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache
Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Abteilung Amtsvormundschaften
Telefon: +49 4321 942-2231
Telefon: +49 4321 942-2717
Telefon: +49 4321 942-2719
Telefon: +49 4321 942-2336
Telefon: +49 4321 942-2271
Telefon: +49 4321 942-2723