Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für anerkannte Schädigungsfolgen erhalten.

Volltext

Für die Behandlung Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen können Sie über die Leistungen der Krankenbehandlung hinaus, ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erhalten.

Diese kommen zum Beispiel in Betracht, wenn Sie besondere psychotherapeutische, zahnmedizinische oder stationäre Leistungen benötigen. Ergänzende Leistungen können auch besondere Arzneimittel und heilpädagogische Leistungen für Erwachsene umfassen.

Wenn Sie wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen ergänzende Leistungen zur Krankenbehandlung benötigen, können Sie diese beantragen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung.
  • Wegen der Art und Schwere Ihrer Schädigungsfolgen und des daraus folgenden besonderen Bedarfs sind ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung notwendig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.