• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen: Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Teaser

Wer ein Energieversorgungsnetz betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Genaue Aukünftehierzu erteilt das MEKUN.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG).

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.

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