Einschulungsuntersuchung
Volltext
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Handlungsgrundlage(n)
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
Webseite:
Fachdienst Gesundheit
E-Mail:
fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Abteilungsleitung
Telefon: +49 4321 942-2827
Telefon: +49 4321 942-2826