Einschulungsuntersuchung

Volltext

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

Fristen

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

erforderliche Unterlagen

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Handlungsgrundlage(n)

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800

Webseite: Fachdienst Gesundheit
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr


Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung

    Telefon: +49 4321 942-2827
    Telefon: +49 4321 942-2826