Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Teaser

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

22.05.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713
Telefax: +49 4321 942-2744

E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de
Webseite: Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden