Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Volltext
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
- Zuständig: Jugendamt
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2744
Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713
Webseite:
Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen
E-Mail:
pflegekinderdienst@neumuenster.de