Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Volltext
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, das heißt außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)
Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Kinder und Jugendliche können bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung Eingliederungshilfe erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass
- die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- dadurch die Teilhabe des Kindes oder des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder
- eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkraft ein, die insbesondere auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie beziehungsweise Ihr Kind zuständig ist.
Kurzfassung
-
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung, z.B.
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS,
- Essstörung
- Ziel: Unterstützung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten
- eigener Antrag durch junge Menschen ab 15 Jahren möglich, bis zum Alter von 15 Jahren durch gesetzliche Vertretende
-
Unterteilung der Einteilung der Eingliederungshilfen in 4 Gruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- verschiedene Formen von Eingliederungshilfen sind möglich
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
(Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155
(Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293
(Eingliederungshilfe, BAföG)
Webseite:
Infos zu BaföG
Webseite:
Infos zu Wohngeld
Webseite:
Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite:
Infos zu Bildung und Teilhabe
E-Mail:
soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail:
wohngeldstelle@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:00 bis 15:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)
Telefonsiche Erreichbarkeitszeiten:
Mo, Di und Do 9 – 12 Uhr sowie 14 – 15 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2494
E-Mail:
soziale-hilfen@neumuenster.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Absprache