Eigentümerwechsel bei Grundstücken oder Gebäuden anzeigen
Volltext
Sie können die Daten des bisherigen und neuen Eigentümers eines Grundstückes oder eines Gebäudes für die Änderung der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren anzeigen.
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Mit diesem Dienst können Sie den Wechsel am Eigentum eines Grundstückes oder eines Gebäudes für die Änderung der Grundsteuer und Abwasser-, Abfall und Straßenreinigungsgebühren anzeigen.
Voraussetzungen
Sie sind der/die bisherige oder der/die neue Eigentümer/in.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
Webseite:
Infos rund um Finanzen
Webseite:
FAQs zur Grundsteuerreform
E-Mail:
steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Ansprechpartner:- AGL Neumünster
Telefon: 04321 9422765
- Hundesteuer A-I
Telefon: 04321 9422212
- Hundesteuer J - Q
Telefon: 04321 9422396
- Hundesteuer R- Z Zweitohnungssteuer
Telefon: 04321 9422748
- Gemeinde Wasbek
Telefon: 04321 9422465