Datenschutz

Leistungsbeschreibung

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Teaser

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung bzw. Institution.

Rechtsgrundlage

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
  • Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG),
  • Datenschutzgrundverordnung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Datenschutz

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3384

E-Mail: datenschutz@neumuenster.de
Webseite: Datenschutzerklärung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:
  • Datenschutzbeauftragte

    Telefon: +49 4321 942-3384

Adresse:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel

Telefon: +49 431 988-1200
Telefax: +49 431 988-1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Webseite: www.datenschutzzentrum.de