Bürgerbeteiligung

Leistungsbeschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

Teaser

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Rechtsgrundlage

Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, Art. 17 Grundgesetz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
 

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
Adresse:
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988-0

E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de
Webseite: https://www.landtag.ltsh.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht