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Biotopschutz und Biotoppflege
Leistungsbeschreibung
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
Teaser
Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
- Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).
Was sollte ich noch wissen?
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Zuständige Stellen
Natur und Umwelt der Stadt Neumünster
Natur und Umwelt der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062
24171 Mercatorstraße 3
24106
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht