Betretungs- oder Befahrenserlaubnis für ein Schutzgebiet beantragen
Volltext
Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.
Wer ein Schutzgebiet außerhalb des öffentlichen Straßennetzes betreten oder befahren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden),
sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Handlungsgrundlage(n)
- § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
Zuständige Stellen
Fachdienst Natur und Umwelt
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716
(Geschäftszimmer Natur und Umwelt)
Telefax: +49 4321 942-2503
Webseite:
Natur und Umwelt-Webseite
E-Mail:
fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Stadt Neumünster - Untere Naturschutzbehörde
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716
(Geschäftszimmer)
Webseite:
Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail:
fachdienst.umwelt@neumuenster.de
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