Betretungs- oder Befahrenserlaubnis für ein Schutzgebiet beantragen

Volltext

Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.

Wer ein Schutzgebiet außerhalb des öffentlichen Straßennetzes betreten oder befahren möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden),

sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).

Handlungsgrundlage(n)

  • § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Fachdienst Natur und Umwelt

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer Natur und Umwelt)
Telefax: +49 4321 942-2503

Webseite: Natur und Umwelt-Webseite
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

Adresse:
Stadt Neumünster - Untere Naturschutzbehörde

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)

Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache