Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Leistungsbeschreibung
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.
Teaser
Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.
An wen muss ich mich wenden?
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
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Zuständige Stellen
Adresse:
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Telefon: +49 431 988-8800
Telefax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de
Webseite: Dienstleistungszentrum Personal - DLZP