Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Volltext
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Verfahrensablauf
- Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
- Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Gebühren
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Ansprechpunkt
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Fristen
In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, zum Beispiel die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofortige Ausstellung.
Voraussetzungen
- Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
- Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, das heißt Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
erforderliche Unterlagen
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
- Mutterpass
- Gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Keine
Kurzfassung
- Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Standesamt
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2448
(Eheschließungen A bis E
Geburten und Sterbefälle A bis E
Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484
(Eheschließungen F bis J
Geburten und Sterbefälle F bis J
Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478
(Eheschließungen K bis Q
Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch
Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348
(Eheschließung R bis Z
Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite:
Standesamt Neumünster
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
standesamt@neumuenster.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 09:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner:- Geburten A - E
Telefon: +49 4321 942-2448
- Geburten F - J
Telefon: +49 4321 942-2484
- Geburten K - M
Telefon: +49 4321 942-3130
- Geburten N - R, Sch
Telefon: +49 4321 942-2478
- Geburten S - Z
Telefon: +49 4321 942-2348