Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.

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Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 34, 35, 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • § 30 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HWO).

Anträge / Formulare

Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

E-Mail: info@hwk-luebeck.de
Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
Webseite: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen

Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr

Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

 

Zentrale

Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr

Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20

E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de

Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h

freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Adresse:
Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Telefax: +49 4551 803-180
Telefon: +49 4551 803-0

Webseite: www.aeksh.de
E-Mail: info@aeksh.org

Öffnungszeiten:

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

 

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

 

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199

E-Mail: lksh@lksh.de
Webseite: www.lksh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr

Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837

Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126

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Webseite: www.notk-sh.de

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Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
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Webseite: www.rak-sh.de

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Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

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Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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Telefax: +49 431 5 70 49-10

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Webseite: www.stbk-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Hamburger Straße 99a
25746

Telefax: +49 481 88 33 5
Telefon: +49 481 55 42

E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Webseite: www.sh.tieraerztekammer.de

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Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

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  • Frau Lass

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Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Westring 496
24114 Kiel

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