Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen
Leistungsbeschreibung
Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.
Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Teaser
Die Durchführung einer beruflichen Umschulung wird durch die zuständige Stelle (zumeist Kammern) überwacht.
An wen muss ich mich wenden?
Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Bergstraße 2
24103
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105
Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Telefax: +49 4551 803-180
Telefon: +49 4551 803-0
Webseite: www.aeksh.de
E-Mail: info@aeksh.org
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Webseite: www.lksh.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Webseite: www.notk-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 9391-0
Telefax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Webseite: www.rak-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
24040 Hopfenstraße 2d
24114
Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Webseite: www.stbk-sh.de
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht