- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern
Leistungsbeschreibung
Die von der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit muss eingehalten werden. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende/r (Lehrling) können vertraglich keine Änderung der Ausbildungszeit herbeiführen. Die Ausbildungszeit kann jedoch in besonderen Fällen von der zuständigen Stelle auf Antrag verkürzt oder verlängert werden.
Verkürzung der Ausbildungszeit:
Auf gemeinsamen Antrag der/des Auszubildenden und der Ausbilderin/des Ausbilders hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
Beispielsweise kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung diese angemessen berücksichtigt werden. Ebenso kann die absolvierte Ausbildungszeit bei Fortsetzung der Berufsausbildung in demselben Beruf für eine Kürzung berücksichtigt werden. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann.
Verlängerung der Ausbildungszeit:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der Ausbilderin/des Ausbilders die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen, können sein:
- schwere Mängel in der Ausbildung,
- längere Ausfallzeiten der/des Auszubildenden (zum Beispiel infolge Krankheit),
- körperliche und andere Behinderungen der/des Auszubildenden, die dazu führen, dass das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann oder
- Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen.
Teaser
In besonderen Fällen kann auf Antrag die Ausbildungszeit verkürzt / verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss eine genaue Begründung beigelegt werden. Bei Minderjährigen ist zum Antrag die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Bei dem Wunsch auf verkürzter Ausbildungszeit müssen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Nachweise beigelegt werden, zum Beispiel Schul- und Prüfungszeugnisse, Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsverträge und/oder betriebliche Ausbildungspläne.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
Rechtsgrundlage
- § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- § 27b Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HWO).
Anträge / Formulare
Der Antrag (Vordruck) auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit ist von der/dem Auszubildenden schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Als Entscheidungshilfe zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
Zuständige Stellen
Handwerkskammer Lübeck
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552
Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180
E-Mail: info@hwk-luebeck.de
Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105
Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Telefax: +49 4551 803-180
Telefon: +49 4551 803-0
Webseite: www.aeksh.de
E-Mail: info@aeksh.org
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Webseite: www.lksh.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Webseite: www.notk-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 9391-0
Telefax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Webseite: www.rak-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
24040 Hopfenstraße 2d
24114
Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Webseite: www.stbk-sh.de
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746
Telefax: +49 481 88 33 5
Telefon: +49 481 55 42
E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Webseite: www.sh.tieraerztekammer.de
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Burmeister
- Frau Lass
- Frau Meyer
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114
Telefon: +49 431 26 09 26-0
Telefax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central@zaek-sh.de
Webseite: www.zaek-sh.de