Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
Leistungsbeschreibung
Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe („VAwS-Anlagen“) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.
Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Teaser
Sollten wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer gelangen, muss dies sofort verhindert und der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 2, 3 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Zuständige Stellen
Fachdienst Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Neumünster
Fachdienst Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Neumünster
Färberstraße 105-107
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 3322-0
Telefax: +49 4321 3322-191
E-Mail: berufsfeuerwehr@neumuenster.de
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht