Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungsbeschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Teaser

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

14.11.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)

E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Webseite: Familien- und Jugendhilfe
Webseite: Beistandschaften
Webseite: Unterhaltsvorschuss
Webseite: (Amts-)Vormundschaften

Öffnungszeiten:

Beistandschaften:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

 

Amtsvormundschaften:

Termine nur nach telefonischer Absprache

 

Unterhaltsvorschuss:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden