Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Volltext
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Gebühren
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
- Beistand durch das Jugendamt kann ganz oder teilweise beendet werden
-
Beistand endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen:
- wenn das Kind volljährig ist
- wenn die Familie ins Ausland zieht
- wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt)
- zuständig: örtliches Jugendamt
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2126
Telefax: +49 4321 942-2744
(ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721
(Unterhaltsvorschuss)
Webseite:
Familien- und Jugendhilfe
Webseite:
Beistandschaften
Webseite:
Unterhaltsvorschuss
Webseite:
(Amts-)Vormundschaften
E-Mail:
asd@neumuenster.de
E-Mail:
unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache
Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Beistandschaften
Telefon: +49 4321 942-2242 (Beistandschaften: Buchstaben Rot - V)
Telefon: +49 4321 942-2334 (Beistandschaften: Buchstaben Kle - Ros)
Telefon: +49 4321 942-2562 (Beistandschaften: Buchstaben A - C, W - Z)
Telefon: +49 4321 942-2347 (Beistandschaften: Buchstaben D - Kla)
Telefon: +49 4321 942-2339 (Beistandschaften: Abteilungsleitung)