Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Volltext
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Verfahrensablauf
Sie können als schwerbehinderte Person die Berechtigung für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr beantragen. Der Antrag kann telefonisch oder per Post gestellt werden.
Wenn Sie den Antrag telefonisch stellen möchten:
Rufen Sie bei der zuständigen Behörde an.
Sie erhalten ein Informationsschreiben mit Antrag von der zuständigen Behörde.
Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, überweisen Sie die Eigenbeteiligung
Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
Ihre Unterlagen werden geprüft
Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post
Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Laden Sie das Formular "Merkblatt und Antrag – Merkzeichen G/Gl oder aG oder Bl/H“ von der Website der zuständigen Behörde herunter oder fordern Sie es per Post an.
Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise bei.
Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, teilt die zuständige Behörde Ihnen die notwendigen Daten für die Überweisung der Eigenbeteiligung mitfahren.
Sie überweisen die Eigenbeteiligung.
Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, werden Ihre Unterlagen von der zuständigen Behörde geprüft.
Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Gebühren
Gebühr: 53,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr: 104,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
-
Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben im Antrag korrekt und vollständig machen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt oder eine bereits ausgestellte Berechtigung entzogen wird. In einigen Fällen können auch rechtliche Konsequenzen drohen.
- Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, etwa durch eine wesentliche Verbesserung Ihres Gesamtzustandes, Namensänderung oder Anschriftenänderung, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Kurzfassung
- Beiblatt mit Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
- mit zweifarbigem Schwerbehindertenausweis, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können mit Hilfe dieses Antrags Beiblatt und Wertmarke beantragt werden
-
folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
- unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
- um unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen zu können, muss Wertmarke für halbes oder ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erworben werden
- Eigenbeteiligung muss nicht bezahlt werden, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden
- wahlweise kann stattdessen Beiblatt ohne Wertmarke beantragt werden, um Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten
- Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit Beiblatt mit Wertmarke sowohl Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen
- wenn Beiblatt beschädigt ist oder verloren wurde, kann Ersatzdokument beantragt werden
- Beiblatt und Wertmarke können formlos bei örtlich zuständigem Versorgungsamt beantragt werden
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338
Webseite:
LASG Neumünster
E-Mail:
post.nms@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung