Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Volltext
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Gebühren
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
erforderliche Unterlagen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Befristete Vollzeitpflege
- Begleitung
- Pflegekinder
- Zuständig: Jugendamt
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2744
Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713
Webseite:
Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen
E-Mail:
pflegekinderdienst@neumuenster.de