Badegewässerqualität - Kontrolle
Volltext
Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.
Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.
Handlungsgrundlage(n)
Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
Webseite:
Webseite FD Gesundheit
Webseite:
Online-Erstbelehrung (Infektionsschutz)
E-Mail:
fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache