Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Volltext

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
  • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
  • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
  • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
  • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

Kurzfassung

  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
  • Berufskraftfahrerinnen oder fahrer benötigen eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Nachweis war bislang Schlüsselzahl 95, ab 2021 wird diese durch FQN schrittweise ersetzt
  • der FQN muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis mittgeführt werden
  • der FQN muss schriftlich beantragt werden
  • nach Herstellung der Karte wird diese automatisch von der Bundesdruckerei zugeschickt
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2134 (Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256 (Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777 (Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443 (Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882 (Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)

Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.