Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Volltext
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Gebühren
Ansprechpunkt
Regionale Gemeinschaftsschule
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Kurzfassung
- Gemeinschaftsschule Aufnahme
- 5. Klasse bis 10. Klasse
- Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
- Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
- 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Danach Versetzung in Oberstufe möglich
- Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
- 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
- Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule
Zuständige Stellen
Freiherr-vom-Stein-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Schillerstraße 24
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424360
Telefax: +49 4321 9424359
Webseite:
https://www.steinschule-nms.de
E-Mail:
Freiherr-vom-Stein-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Ziervogel
Gemeinschaftsschule Faldera, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster
Franz-Wieman-Straße 8
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424510
Telefax: +49 4321 9424509
Webseite:
https://gefa.neumuenster.de/
E-Mail:
Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Kocer
Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster
Pestalozziweg 5
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424410
Telefax: +49 4321 280395
Webseite:
https://gems-brachenfeld.de
E-Mail:
Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Schwilp
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Dorfstrasse 21
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424310
Telefax: +49 4321 9424309
Webseite:
https://www.ggs-einfeld.de
E-Mail:
Grund-und-Gemeinschaftsschule-Einfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Viohl
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster - Außenstelle
Einfelder Straße 36
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 520304
Webseite:
https://ghs-einfeld.lernnetz.de
Hans-Böckler-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Elchweg 1 - 3
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424610
Telefax: +49 4321 9424609
Webseite:
https://www.hbs-nms.de
E-Mail:
Hans-Boeckler-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Hasler
Wilhelm-Tanck-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Färberstraße 25
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424560
Telefax: +49 4321 179805
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Webseite:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de