Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Volltext
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.
Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:
- Die Kinder durchlaufen die Eingangsstufe der Grundschule entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren.
- Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.
Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.
Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird, müssen Sie es an einer Grundschule anmelden. Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult oder schulpflichtige Kinder beurlaubt werden (Einschulung mit 7 Jahren).
Verfahrensablauf
- Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
- Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
- Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.
Gebühren
Ansprechpunkt
Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk
Fristen
Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.
Voraussetzungen
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
- Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
- Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis zur Identitätsfeststellung
- Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.
Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.
Kurzfassung
- Grundschule Aufnahme
- Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4.
- Es besteht eine Schulpflicht. Sie beginnt in dem Schuljahr, in dem das Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet hat.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit ihr Kind frühzeitig einschulen oder beurlauben zu lassen
-
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind direkt nach den Herbstferien in der für sie zuständigen Grundschule an. Dazu werden sie von der Grundschule angeschrieben.
- Auch wenn das Kind an einer anderen Grundschule (freie Schulwahl) angemeldet werden soll, müssen sich die Erziehungsberechtigten zunächst bei der zuständigen Grundschule im Schuleinzugsbezirk melden
- Erziehungsberechtigte können beantragen, dass Ihr Kind, das nach dem 1. Juli geboren wurde, an der Grundschule aufgenommen wird (KannKind). Die finale Entscheidung trifft die Schulleitung.
- Es findet eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese wird vom Gesundheitsamt organisiert. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Einladung.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk der Wohnsitz ist.
- Zuständige Stelle: Grundschule im Schuleinzugsbezirk
Zuständige Stellen
Außenstelle Faldera
Franz-Wieman-Straße 18 a
24537 Neumünster
Telefax: +49 4321 968456
Telefon: +49 4321 2521640
Gartenstadtschule
Nachtredder 69
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425110
Telefax: +49 4321 9425109
Webseite:
https://gartenstadtschule.lernnetz.de/
E-Mail:
Gartenstadtschule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Naumann
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Dorfstrasse 21
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424310
Telefax: +49 4321 9424309
Webseite:
https://www.ggs-einfeld.de
E-Mail:
Grund-und-Gemeinschaftsschule-Einfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Viohl
Grundschule an der Schwale, Grundschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Uker Platz
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425160
Telefax: +49 4321 968459
Webseite:
https://grundschule-schwale.neumuenster.de
E-Mail:
Grundschule-an-der-Schwale.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Heygster
Grundschule Wittorf
Lindenstraße 1
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425260
Telefax: +49 4321 9425259
E-Mail:
Grundschule-Wittorf.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Kickbusch
Hans-Böckler-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Elchweg 1 - 3
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9424610
Telefax: +49 4321 9424609
Webseite:
https://www.hbs-nms.de
E-Mail:
Hans-Boeckler-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Hasler
Johann-Hinrich-Fehrs-Schule
Wilhelmstraße 8 - 16
24534 Neumünster
Telefon: 04321 9425310
Telefax: +49 4321 9425309
Webseite:
www.fehrsschule.de
E-Mail:
Johann-Hinrich-Fehrs-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Wulf-Fechner
Mühlenhofschule
Mühlenhof 22
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425360
Telefax: +49 4321 9425359
E-Mail:
Muehlenhofschule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Janßen
Pestalozzischule, Grundschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Am Kamp 1
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425660
Telefax: +49 4321 9425659
Webseite:
www.pestalozzischule.neumuenster.de
E-Mail:
Pestalozzischule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Harder
Rudolf-Tonner-Schule
Preußerstraße 6
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425410
Telefax: +49 4321 9425409
Webseite:
www.rts.neumuenster.de
E-Mail:
Rudolf-Tonner-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Reese
Schule Gadeland
Norderstraße 1
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425210
Telefax: +49 4321 9425209
E-Mail:
Grundschule-Gadeland.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Dr. Marr
Timm-Kröger-Schule Neumünster
Hauptstraße 56
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425460
Telefax: +49 4321 9425459
E-Mail:
Timm-Kroeger-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Posselt
Vicelinschule
Vicelinstraße 51
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425510
Telefax: +49 4321 9425509
Webseite:
www.vicelin.neumuenster.de
E-Mail:
Vicelinschule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Herr Schiller
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Webseite:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de