Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Volltext
Wenn Sie ausländische Absolventin oder ausländischer Absolvent einer deutschen Hochschule sind, können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen für bis zu 18 Monate erteilt werden. Sie dient dem Zweck der Arbeitssuche und kann nur einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Während der Arbeitssuche dürfen Sie arbeiten und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung selbst aufbringen, ohne öffentliche Leistungen zu beanspruchen.
Sie haben Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen? Dann können Sie einen Arbeitsplatz suchen, der Ihrer Qualifikation entspricht, und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Gebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
Gebühr: 98,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Kosten für Änderung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei anderem Aufenthaltszweck.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
weiterführende Informationen
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zu Perspektiven nach dem Studium auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zur Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326
Webseite:
Webseite der Ausländerbehörde
Webseite:
Terminvergabe
E-Mail:
auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Sprechzeiten
montags 9:00 bis 11:00 Uhr
donnerstags 15:00 bis 17:00 Uhr
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Ansprechpartner:- ABH NMS Team Zwei
E-Mail: abh-team2@neumuenster.de
- ABH NMS Team Eins
E-Mail: abh-team1@neumuenster.de
- ABH NMS Team Vier
E-Mail: abh-team4@neumuenster.de
- ABH NMS Team Drei
E-Mail: abh-team3@neumuenster.de