Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen

Volltext

Wenn Sie ausländische Absolventin oder ausländischer Absolvent einer deutschen Hochschule sind, können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen für bis zu 18 Monate erteilt werden. Sie dient dem Zweck der Arbeitssuche und kann nur einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.

Während der Arbeitssuche dürfen Sie arbeiten und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung selbst aufbringen, ohne öffentliche Leistungen zu beanspruchen.

Sie haben Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen? Dann können Sie einen Arbeitsplatz suchen, der Ihrer Qualifikation entspricht, und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.

Gebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Gebühr: 98,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Kosten für Änderung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei anderem Aufenthaltszweck.

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Fristen

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326

Webseite: Webseite der Ausländerbehörde
Webseite: Terminvergabe
E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten


montags 9:00 bis 11:00 Uhr


donnerstags 15:00 bis 17:00 Uhr

Digitale Terminvergabe:


https://termin.neumuenster.de/

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