Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie

  • in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
  • noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.

Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.

Teaser

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der Europäischen Union ("studienbezogenes Praktikum EU") erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.

Gebühr: EUR 100,00

Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

Gebühr: EUR 50,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.

Antragsfrist: 8 Wochen

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für höchstens 6 Monate.

Geltungsdauer: 6 Monate

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung
    Zimmernummer: 2.01 Altes Rathaus

    Telefon: +49 4321 942-2477

  • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2181

  • Buchstabe A - Andr
    Zimmernummer: E.5

    Telefon: +49 4321 942-2729

  • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
    Zimmernummer: E.4

    Telefon: +49 4321 942-2119

  • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
    Zimmernummer: E.12

    Telefon: +49 4321 942-2273

  • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
    Zimmernummer: E.8

    Telefon: +49 4321 942-2432

  • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2737

  • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
    Zimmernummer: E.6

    Telefon: +49 4321 942-2491

  • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
    Zimmernummer: E.7

    Telefon: +49 4321 942-2397