Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr. 

Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Betreuung
  • Vergütung
  • gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.

Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

Teaser

Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehördezuständig

Welche Gebühren fallen an?


Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr.

Gebühr: EUR 50,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beziehungsweise vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Antragsfrist: 8 Wochen

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht