Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr.
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der Tätigkeit
- Dauer
- Arbeitszeiten
- Arbeitsbedingungen
- Betreuung
- Vergütung
- gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.
Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
Teaser
Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehördezuständig
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 100,00
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr.
Gebühr: EUR 50,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beziehungsweise vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Antragsfrist: 8 Wochen
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht