• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Arzneimittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.

Teaser

Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für soziale Dienste - Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Gartenstraße 24
24534 Neumünster

Telefon: 04321 913-5 (Zentrale)
Telefax: 04321 913-980

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/LASD

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr