• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben

Leistungsbeschreibung

Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:

  • Vertretung der berufsständischen Interessen,
  • Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
  • Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
  • Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
  • Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
  • Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
  • berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
  • Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.

Teaser

Überblick über die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer.

An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 71
24105

Telefon: +49 431 57065-0
Telefax: +49 431 57065-25

E-Mail: info@aik-sh.de
Webseite: www.aik-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr