Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden
Volltext
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.
Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:
- die Errichtung
- die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
- die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
- die vollständige oder teilweise Stilllegung
Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.
Möchten Sie eine Wasserversorgungsanlage für Trinkwasser oder eine Nichttrinkwasseranlage betreiben? Dann müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden.
Gebühren
Ansprechpunkt
An die Kreise und kreisfreien Städte.
Fristen
Voraussetzungen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
Webseite:
Webseite FD Gesundheit
Webseite:
Online-Erstbelehrung (Infektionsschutz)
E-Mail:
fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache