Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Leistungsbeschreibung

Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

Teaser

Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde

Bearbeitungsdauer

Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurztext

Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

26.02.2024
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239

E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de