Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
  • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
  • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

Teaser

Wer einen Betreuungsverein betreiben möchte, benötigt in der Regel eine staatliche Anerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis oder kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung,
  • Versicherungsnachweis,
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Betreuungsbehörde im FD Soziale Hilfen

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3028 (A-C)
Telefon: +49 4321 942-2439 (D-E, T-Y)
Telefon: +49 4321 942-2437 (F-I)
Telefon: +49 4321 942-2587 (J-L)
Telefon: +49 4321 942-2591 (M-R, Z)
Telefon: +49 4321 942-2118 (S)
Telefax: +49 4321 942-2753

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Webseite: Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderung

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich!

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht