Altenhilfe beantragen

Volltext

Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.

Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.

Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.

Wenn Sie aufgrund Ihres Alters Hilfe im Alltag und Beratung in allen Lebenslagen benötigen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
  • Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Ansprechpunkt

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Pflegebescheinigung, falls zutreffend

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise (Besonderheiten)

  • Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
  • Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.

Kurzfassung

  • Unterstützung für alte Menschen
  • Teilhabe am gesellschaftlichen sowie Führung eines selbstbestimmten Lebens
  • finanzielle, sachliche oder beratende Unterstützung
  • Leistungen umfassen beispielsweise: Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung

Großflecken 71
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2552
Telefon: +49 4321 942-2754
Telefax: +49 4321 942-2086

Webseite: https://www.neumuenster.de/senioren
Webseite: https://www.neumuenster.de/begegnungszentren
E-Mail: seniorenbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von  09:00 bis 12:00 Uhr


Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr


Mittwoch geschlossen

Ansprechpartner:
  • Engagementförderung, Projektarbeit

    Telefon: +49 4321 942-2754

  • Kai Falck, Kersten Andresen, Stefanie Hack

    Telefon: +49 4321 942-2568
    Telefon: +49 4321 942-2779
    Telefon: +49 4321 942-2745

  • Micaela Sperber-Conrads

    Telefon: +49 4321 942-2552