Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

Volltext

Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

Zu den Daten gehören:

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.

Verfahrensablauf

Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Wenn Sie die Daten online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurzfassung

  • Preismelder kann nur Grunddaten zu Tankstellen sowie Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn dort die Daten des Preismelders vorliegen
  • ändern sich einzelne oder alle Daten, muss die MTS-K umgehend informiert werden
  • zu den Daten gehören:
    • Name und Anschrift des Preismelders
    • Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 9499-525
Telefax: +49 228 9499-400

Webseite: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
E-Mail: mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de